Zu einer guten und effektiven Betriebsratsarbeit gehört auch eine gut durchdachte und erfolgreich umgesetzte Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums. Ein für die Arbeitnehmer sichtbarer Betriebsrat erhält Vertrauen und Rückenwind. Beides wird für die oft herausfordernde Betriebsratsarbeit benötigt. Der Gesetzgeber hat in Teilen die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats sogar zur Pflicht gemacht, indem er die Betriebsversammlung zur quartalsweise durchzuführenden Pflichtveranstaltung normiert hat. Diese ordnungsgemäß durchzuführen und inhaltlich so auszugestalten, dass möglichst viele Arbeitnehmer daran teilnehmen, setzt Organisationsgeschick und ein Gespür für wichtige Themen voraus. Neben der Betriebsversammlung hat der Betriebsrat aber auch weitere betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten, um im konstanten Austausch mit den Arbeitnehmern im Betrieb zu bleiben. Hierzu zählen z.B. die Einrichtung einer Sprechstunde, Betriebsbegehungen oder ein eigener Newsletter. In diesem Seminar werden die Teilnehmenden zum einen in ihre rechtlichen Pflichten im Zuge durchzuführender Betriebsversammlungen sowie auf die weiteren betriebsverfassungsrechtlich eröffneten Möglichkeiten der Kommunikation mit den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern vertraut gemacht. Unter anderem behandeln wir:

  • Betriebsversammlung
    • Rechte und Pflichten des Betriebsrats
    • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
    • Organisation und Kosten
  • Einrichtung einer Sprechstunde
  • Weitere Formen der Öffentlichkeitsarbeit 

Rechtsgrundlagen u.a.: §§ 42 ff. BetrVG, § 39 BetrVG, § 40 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG - jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung

Die Betriebsversammlung
Start Date
Thursday, 10. September 2026
End Date
Thursday, 10. September 2026
Dozent
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg

Office
Wolfsburg
Class Hours
8
Code
261021018

Seminargebühr

inkl. Verpflegung

€185.00

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