Der Weg zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung und die Einigungsstelle
Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie regeln häufig Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und haben zwingende und unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse. Aufgrund ihrer rechtlichen Wirkung ist es in besonderem Maße erforderlich, dass der Betriebsrat beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung sorgfältig arbeitet. Dies betrifft sowohl die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch die Formulierung der einzelnen Regelungen in der Betriebsvereinbarung.
Sollten die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit die es zu regeln gilt untereinander zu keinem Ergebnis kommen, ist die Einigungsstelle zuständig. Wie diese anzurufen ist und wie diese abläuft wird ebenso in diesem Tagesseminar thematisiert wie die Pflichten des Betriebsrats beim Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen. Unter anderem behandeln wir:
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Betriebsvereinbarungen, § 77 BetrVG
- Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
- Zustandekommen, Kündigung
- Regelungsinhalte
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Die Einigungsstelle, §§ 76 f. BetrVG
- Aufgaben, Zusammensetzung
- Der Einsatz von Sachverständigen, § 80 Abs. 3 BetrVG
- Start Date
- Thursday, 8. October 2026
- End Date
- Thursday, 8. October 2026
- Dozent
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg- Office
- Wolfsburg
- Class Hours
- 8
- Code
- 261021019
Seminargebühr
inkl. Verpflegung