Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie regeln häufig Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und haben zwingende und unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse. Aufgrund ihrer rechtlichen Wirkung ist es in besonderem Maße erforderlich, dass der Betriebsrat beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung sorgfältig arbeitet. Dies betrifft sowohl die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch die Formulierung der einzelnen Regelungen in der Betriebsvereinbarung.

Sollten die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit die es zu regeln gilt untereinander zu keinem Ergebnis kommen, ist die Einigungsstelle zuständig. Wie diese anzurufen ist und wie diese abläuft wird ebenso in diesem Tagesseminar thematisiert wie die Pflichten des Betriebsrats beim Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen. Unter anderem behandeln wir:

  • Betriebsvereinbarungen, § 77 BetrVG
    • Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
    • Zustandekommen, Kündigung
    • Regelungsinhalte
  • Die Einigungsstelle, §§ 76 f. BetrVG
    • Aufgaben, Zusammensetzung
  • Der Einsatz von Sachverständigen, § 80 Abs. 3 BetrVG
Der Weg zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung und die Einigungsstelle
Startdatum
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Enddatum
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Dozent
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg

Geschäftsstelle
Wolfsburg
Unterrichtsstunden
8
Code
261021019

Seminargebühr

inkl. Verpflegung

185,00 €

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