Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten - auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. Im Mittelpunkt des Seminares steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte

  • Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
  • Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
  • Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)
Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten

Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG

Start Date
Monday, 24. May 2027 at 9:00:00 AM
End Date
Wednesday, 26. May 2027 at 5:00:00 PM
Referent:
Ufuk-Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Central-Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover

Office
Hannover
Class Hours
24
Session Code
270321003

Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten

€837.00

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