Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten - auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. Im Mittelpunkt des Seminares steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte

  • Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
  • Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
  • Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)
Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten

Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG

Startdatum
Montag, 24. Mai 2027 um 09:00:00
Enddatum
Mittwoch, 26. Mai 2027 um 17:00:00
Referent:
Ufuk-Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Central-Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
24
Seminarnummer
270321003

Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten

837,00 €

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