1. Allgemeines

Arbeit und Leben Niedersachsen ist eine anerkannte Landeseinrichtung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG). Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt sowie die Heimvolkshochschule Akademie Sonneck sind jeweils anerkannte Landeseinrichtungen nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EBG) in Sachsen-Anhalt. Kern unserer Tätigkeit sind die allgemeine, berufliche und politische Jugend- und Erwachsenenbildung. Wir sind eine gemeinnützig tätige Organisation und kein kommerzieller Bildungsanbieter oder Reiseveranstalter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der

  • Arbeit und Leben Niedersachsen e.V.
  • Arbeit und Leben Niedersachsen gGmbH
  • Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH

gleichermaßen. Alle o.a. Einheiten werden im Weiteren „Arbeit und Leben“ genannt.

2. Teilnahmevoraussetzungen

An Seminaren und Lehrgängen von Arbeit und Leben kann grundsätzlich jede/jeder teilnehmen, die/der die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht allerdings nicht. Werden die notwendigen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, behält sich Arbeit und Leben die fristlose Vertragskündigung vor.

3. Anmeldung

Anmeldungen zu Veranstaltungen von Arbeit und Leben bedürfen der Textform. Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen sind einzuhalten. Anmeldungen können wie folgt vorgenommen werden:

  • persönlich in den Geschäftsstellen
  • per Post
  • per E-Mail
  • über die Websites von Arbeit und Leben

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arbeit und Leben an. Durch die textliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch Arbeit und Leben kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

4. Rücktritt durch Arbeit und Leben

Die Durchführung der Seminare und Lehrgänge ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Arbeit und Leben behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Anmeldungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Gründe und Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, die Arbeit und Leben nicht zu vertreten hat, befreien Arbeit und Leben für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Nicht entstandene Aufwendungen werden den Teilnehmenden in diesem Fall erstattet.

5. Fälligkeit der Teilnahmebeträge

Je nach Ausschreibung der Veranstaltung kann der Teilnahmebetrag neben den Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren auch Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren beinhalten. Der gesamte Teilnahmebetrag ist grundsätzlich im Voraus entsprechend der Zahlungsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung fällig. Für die Fälligkeit der Teilnahmebeträge bei Seminaren für die betriebliche Interessenvertretung (u.a. nach § 37 (6) BetrVG) gelten abweichende Regelungen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten ist auf Antrag der/des Teilnehmenden Ratenzahlung möglich. Eine Ratenzahlungsvereinbarung bedarf der Schriftform und kann nur mit einer vertretungsberechtigten Person einer Geschäftsstelle von Arbeit und Leben getroffen werden. Gerät die/der Teilnehmende oder die/der entsprechende Schuldner/in hinsichtlich des Teilnahmebetrags oder der Zahlung von Raten in Verzug, stehen Arbeit und Leben ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

6. Widerruf und Rücktritt der/des Teilnehmenden

Den Teilnehmenden mit Verbrauchereigenschaft steht ein Widerrufsrecht zu, sofern es nicht durch § 312g (2) BGB ausgeschlossen ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf bedarf der Textform.

Ein Rücktritt des/der Teilnehmenden ist bis zum Tag vor dem Beginn des Seminars oder Lehrgangs möglich. Die Rücktrittserklärung muss in Textform gegenüber Arbeit und Leben erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei Arbeit und Leben maßgeblich. Im Falle des Rücktritts entstehen der/dem Teilnehmenden folgende Kosten:

  • bei weniger als 2 Monaten bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmebeträge
  • bei weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung: 100% der Teilnahmebeträge

Für Teilnehmende aus den Rechtskreisen SGB II/III, die gemäß § 45 SGB III bzw. §§ 81, 82 oder 131a SGB III an einer nach AZAV zugelassenen Maßnahme teilnehmen wollen, ist der Rücktritt kostenfrei, wenn ihnen die Förderung versagt wird.

7. Kündigung durch den/die Teilnehmende

Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten sind mit einer Frist von drei Monaten – tagesgenau ab dem Eingang der Kündigung – in Textform bei Arbeit und Leben ohne Angabe von Gründen kündbar. Für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages vorausbezahlte Teilnahmebeträge werden erstattet. Die Kündigung des Vertrages durch den/die Teilnehmende muss in Textform gegenüber der zuständigen Geschäftsstelle von Arbeit und Leben erfolgen. Ein Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt von dieser Regelung unberührt.

8. Wechsel der Lehrenden / Seminarort

Arbeit und Leben behält sich einen Wechsel in der Person der jeweiligen Lehrenden vor. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel des/der Lehrenden und/oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Teilnahmebeträge. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen im Rahmen von Bildungsurlaubsveranstaltungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Bildungsurlaubsveranstaltung nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 651a-y BGB.

9. Pflichten der Teilnehmenden

Die/der Teilnehmende verpflichtet sich, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien pfleglich zu behandeln, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Seminar/Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmende, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Veranstaltung auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen werden. Die Zahlungsverpflichtung für Teilnahmebeträge bleibt davon unberührt.

10. Urheberrecht

Die Arbeitsunterlagen, die Arbeit und Leben den Teilnehmenden zur Verfügung stellt, dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung von Arbeit und Leben vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung. Arbeit und Leben behält sich alle Rechte daran vor. 

11. Datenschutz

Arbeit und Leben übermittelte Daten werden zu Verwaltungszwecken digital gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in vertraglich vereinbarten oder in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (www.aul-nds.de/service/datenschutz).

12. Haftung

Arbeit und Leben übernimmt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmenden während des Aufenthalts am Seminar-/Lehrgangsort keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Arbeit und Leben zurückzuführen sind.

13. Versicherungsschutz

Bei Unfällen haftet Arbeit und Leben im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darüberhinausgehend sind die Teilnehmenden für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

14. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf Erfordernis der Textform selbst.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand sind Hannover oder Magdeburg.

16. Salvatorische Klausel

Sofern eine dieser Bestimmungen unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.

17. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.12.2025. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.