Ehrenamtliche Richter*innen - Fortbildung (LAG) - Die Regelungssperre des § 77 III BetrVG und die Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen

Im ersten Teil der Schulung wird die Regelungssperre in § 77 Abs. 3 BetrVG beleuchtet. Nach dieser Vorschrift dürfen Betriebsvereinbarungen keine Regelungen zu Arbeitsentgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen treffen, die bereits durch einen Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden.

Der zweite Teil ist dem umstrittenen Rechtsinstrument der betriebsvereinbarungsoffenen Gestaltung von Arbeitsverträgen gewidmet. Nach der Rechtsprechung des BAG kann das Günstigkeitsprinzip im Verhältnis eines Arbeitsvertrages zu einer Betriebsvereinbarung unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden.

Ehrenamtliche Richter*innen - Fortbildung (LAG) - Die Regelungssperre des § 77 III BetrVG und die Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
Startdatum
Freitag, 20. Februar 2026
Enddatum
Samstag, 21. Februar 2026
Dozent*in
Lukas Klemenz
Veranstaltungsort

HVHS Hustedt
Zur Jägerei 81
29229 Celle-Hustedt

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
9
Code
260125002

Teilnahme ohne Übernachtung

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Teilnahme mit Übernachtung

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