Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der betrieblichen Praxis- Prävention sinnvoll anwenden
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten. Das Ziel ist, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder das BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Handlungsmöglichkeiten im BEM geben. Die Teilnehmer*innen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht und erlernen, wie das BEM im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.
Schwerpunkte:
- Ziele und Aufgaben des BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
- Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen und BEM
- Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
- Beteiligungsrechte von BR, PR, MAV und Schwerbehindertenvertretung
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
- Betriebsvereinbarungen zu BEM vorbereiten
Freistellung Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG, § 40 i.V.m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG; § 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO; § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG; § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten.
- Startdatum
- Mittwoch, 2. Juni 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Freitag, 4. Juni 2027 um 15:00:00
- Referent*in
- Irene Husmann, Juristin und Disability Managerin
- Anmeldeschluss
- 04. Mai 2027
- Veranstaltungsort
Gewerkschaftshaus Osnabrück - Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
3. OG
49074 Osnabrück- Geschäftsstelle
- Osnabrück
- Unterrichtsstunden
- 27
- Seminarnummer
- 270821007
Seminargebühr inkl. TP