Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen anzubieten. Das Ziel ist, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder das BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen. 

Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Handlungsmöglichkeiten im BEM geben. Die Teilnehmer*innen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht und erlernen, wie das BEM im Interesse der Beschäftigten gestaltet werden kann.

Schwerpunkte:

  • Ziele und Aufgaben des BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
  • Die Nicht-Vereinbarkeit von Krankenrückkehrgesprächen und BEM
  • Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
  • Beteiligungsrechte von BR, PR, MAV und Schwerbehindertenvertretung
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
  • Betriebsvereinbarungen zu BEM vorbereiten

Freistellung Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG, § 40 i.V.m. § 37 Abs. 1 NPersVG; § 46 Abs. 6 i.V.m. § 44 Abs. 1 BPersVG; § 19 i.V.m. § 30 MVG sowie Regelungen MAVO; § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG; § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der betrieblichen Praxis- Prävention sinnvoll anwenden
Startdatum
Mittwoch, 2. Juni 2027 um 09:00:00
Enddatum
Freitag, 4. Juni 2027 um 15:00:00
Referent*in
Irene Husmann, Juristin und Disability Managerin
Anmeldeschluss
04. Mai 2027
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus Osnabrück - Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
3. OG
49074 Osnabrück

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
27
Seminarnummer
270821007

Seminargebühr inkl. TP

915,00 €

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