Grundlagenseminar BR2: Personelle Angelegenheiten
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichen Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche. Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Schwerpunkte
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.
- Startdatum
- Montag, 14. Dezember 2026
- Enddatum
- Freitag, 18. Dezember 2026
- Referent*in
- Volker Buddenberg und Wolfgang Fritsche, Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Materialien
- Vorhandene Gesetzte und Kommentare aus dem Grundlagenseminar BR1 sind von allen Teilnehmer*innen mitzubringen.
- Anmeldeschluss
- 13. November 2026
- Veranstaltungsort
Best Western Hotel Hohenzollern, Osnabrück
Theodor-Heuss-Platz 5
49074 Osnabrück- Geschäftsstelle
- Osnabrück
- Unterrichtsstunden
- 42
- Code
- 260821007
TN-Gebühr inkl. TP