Die Arbeit des Betriebsrats ist regelmäßig verbunden mit dem Umgang personenbezogener Daten der Beschäftigten. Hierbei hat der Betriebsrat nicht nur eine besondere Vertraulichkeit an den Tag zu legen. Vielmehr bestehen verschiedene Vorschriften, aus denen sich die Umgangsweise verpflichtend ergibt. Zuletzt wurde im Betriebsverfassungsgesetz zudem klargestellt, bei wem die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Datenverarbeitung im Betrieb liegt. 
Ferner wurden mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Rechtsgrundlagen geschaffen, die den Betriebsräten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Betrieben erweiterte Rechte einräumen. 
Den Teilnehmenden sollen in diesem Tagesseminar die wesentlichen Grundlagen für den Datenschutz im Betrieb am Arbeitsplatz nähergebracht werden.


Schwerpunkte
Was müssen Betriebsräte hinsichtlich der DSGVO und dem BDSG beachten?
Wer ist verantwortlich und braucht es einen Sonderbeauftragten für Datenschutz?
Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
Rechtssichere Datenweitergabe im Gremium 
Regelungen bei Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Datenschutz im Betrieb
Startdatum
Freitag, 9. Oktober 2026 um 09:00:00
Enddatum
Freitag, 9. Oktober 2026 um 17:00:00
Referent*in
Wolfgang Fritsche, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss
18. September 2026
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus Osnabrück - Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
9
Code
260821010

TN-Gebühr inkl. TP

305,00 €

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