Vermittelt werden die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG. Dabei werden auch die Möglichkeiten der Betriebsvereinbarungen und Betriebsversammlungen erörtert.

Schwerpunkte

- Die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts
- Definition des Betriebsbegriffs / der Begriff des Arbeitnehmers
- Das Verhältnis von Arbeitgeber / Betriebsrat / Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
- Die Bestimmungen des § 80 BetrVG
- Besonders schutzwürdige Personen
- Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Betriebsversammlungen

 

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates Q50926250
Derzeit nicht verfügbar
Startdatum
Dienstag, 16. Juni 2026 um 09:00:00
Enddatum
Dienstag, 16. Juni 2026 um 16:00:00
Referenten:
Sabine Glawe, IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim Bärbel Hirsch, Rechtsanwältin Mark Bienkowski, IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
Veranstaltungsort

IG BCE Wilhelm-Gefeller-Tagungszentrum
Deisteralle 44
31848 Bad Münder

Geschäftsstelle
Hameln
Unterrichtsstunden
8
Code
261511001