Effektive Betriebsratsarbeit setzt voraus, dass der Betriebsrat umfassend und rechtszeitig vom Arbeitgeber über Angelegenheiten unterrichtet wird, die seine Rechte und Pflichten aus dem Gesetz betreffen. Häufig fehlt es den Arbeitgebern an der gesetzlich vorgeschriebenen Initiative, sodass ein Informationsfluss nicht vom Arbeitgeber veranlasst wird, sondern erst ein Handeln des Betriebsrats erforderlich ist. In diesem Seminar zeigen wir auf, warum ein konstanter Informationsfluss für den Betriebsrat unverzichtbar ist und welche Möglichkeiten bestehen, um den gesetzlichen Auskunftsanspruch effektiv umzusetzen. Zudem wird den Teilnehmenden aufgezeigt, in welchen Fällen externer Sachverstand herangezogen werden darf und wie diese Möglichkeit zielgerichtet umgesetzt wird. Wir behandeln u.a.:

Schwerpunkte

  • Auskunftspflicht des Arbeitgebers
  • Auskunftsrecht des Betriebsrats
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Handlungsmöglichkeiten in Störfällen

Rechtsgrundlagen u.a.: § 80 Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 3 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG

Auskunftsanspruch und Einsatz von Sachverständigen
Startdatum
Dienstag, 13. April 2027 um 09:00:00
Enddatum
Dienstag, 13. April 2027 um 17:00:00
Referent:
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Mercure Hotel am Entenfang
Eichsfelder Straße 4
30419 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
8
Seminarnummer
270321008

Auskunftsanspruch und Einsatz von Sachverständigen

317,00 €

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