Zu den intensivsten Beteiligungsformen im Rahmen der Betriebsratsarbeit zählt die Mitbestimmung bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG. Das Gesetz räumt dem Betriebsratsgremium hierbei eine starke Rolle ein, indem es die vom Arbeitgeber ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. Die ordnungsgemäße Ausübung der gesetzlichen Rechte des Betriebsrats erfordert jedoch die Einhaltung einer Reihe von formellen und inhaltlichen Anforderungen. Zum einen laufen gesetzliche Fristen und darüber hinaus erfordert ein wirksamer Widerspruch, der wichtige Rechte für einen von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer begründen kann, eine gesetzeskonforme Begründung. In diesem Seminar werden die Teilnehmer in die Rechte und Pflichten aus § 102 BetrVG eingeführt und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Wir behandeln u.a.:

  • Die Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen von Arbeitnehmern
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Kündigungsformen
  • Rechtsprechungsübersicht

Rechtsgrundlagen u.a.: § 102 BetrVG, § 80 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BetrVG, § 92 BetrVG, § 622 BGB, § 626 BGB, § 1 KSchG, § 37 Abs. 6 BetrVG – jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung

Beteiligung des Betriebsrats bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Startdatum
Donnerstag, 12. November 2026
Enddatum
Donnerstag, 12. November 2026
Dozent
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Arbeit und Leben Niedersachsen gGmbH
Heinrich-Nordhoff-Straße 99
38440 Wolfsburg

Geschäftsstelle
Wolfsburg
Unterrichtsstunden
8
Code
261021020

Semiargebühr

inkl. Verpflegung

185,00 €

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