Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
Zu den intensivsten Beteiligungsformen im Rahmen der Betriebsratsarbeit zählt die Mitbestimmung bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG. Das Gesetz räumt dem Betriebsratsgremium hierbei eine starke Rolle ein, indem es die vom Arbeitgeber ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. Die ordnungsgemäße Ausübung der gesetzlichen Rechte des Betriebsrats erfordert jedoch die Einhaltung einer Reihe von formellen und inhaltlichen Anforderungen. Zum einen laufen gesetzliche Fristen und darüber hinaus erfordert ein wirksamer Widerspruch, der wichtige Rechte für einen von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer begründen kann, eine gesetzeskonforme Begründung. In diesem Seminar werden die Teilnehmer in die Rechte und Pflichten aus § 102 BetrVG eingeführt und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufgezeigt.
Schwerpunkte
- Die Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen von Arbeitnehmer*innen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Kündigungsformen
- Rechtsprechungsübersicht
Rechtsgrundlagen u.a.: § 102 BetrVG, § 80 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BetrVG, § 92 BetrVG, § 622 BGB, § 626 BGB, § 1 KSchG, § 37 Abs. 6 BetrVG – jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung
Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG
- Startdatum
- Dienstag, 24. August 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Dienstag, 24. August 2027 um 17:00:00
- Referent:
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Central-Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover- Geschäftsstelle
- Hannover
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 270321010
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG