Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, in dem die Mitbestimmungsrechte in sozialen sowie in wirtschaftlichen Angelegenheiten verbindlich geregelt werden können. Sie ist ein wichtiges Instrument des Betriebsrats und hat Gültigkeit für alle Beschäftigten. 
Daher ist eine fundamentale Kenntnis der rechtlichen Grundlagen zur Ausarbeitung und Anwendung der Betriebsvereinbarung für die Interessenvertretung unabdingbar.
Den betrieblichen Akteuren ist jedoch häufig nicht klar, welche Gegenstände zwischen den Betriebsparteien vereinbart werden dürfen und wo die Grenzen der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten liegen. Zudem stehen Betriebsräte regelmäßig vor der Frage, wie der Abschluss freiwilliger Betriebsvereinbarungen erfolgreich gelingen kann. 

In diesem Seminar sollen die Möglichkeiten für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen erörtert und Handlungsfelder sowie strategisches Vorgehen aufgezeigt werden. 
§ 88 BetrVG, § 77 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG


Schwerpunkte
• Rechtsgrundlagen und Formvorschriften für Betriebsvereinbarungen
• Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung
• Abgrenzung zu tariflichen Bestimmungen
• Rahmenvereinbarungen, Gesamt- und Konzernvereinbarungen
• Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen, etwa durch das Einigungsstellenverfahren
• Kontrolle der Umsetzung von Betriebsvereinbarungen
• Abschluss, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
• Konkrete Betriebsvereinbarungen als Fallbeispiele 

Betriebsvereinbarung Q510265013
Derzeit nicht verfügbar
Startdatum
Dienstag, 8. Dezember 2026
Enddatum
Dienstag, 8. Dezember 2026
Referentin:
Ute Kahl
Veranstaltungsort

IG Metall Hannover
Postkamp 12
30159 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
8
Code
260321046

Standardgebühr

235,00 €