Kündigung, und jetzt? BR2: Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Kündigung
Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist eine der Kernaufgaben des Betriebsrates. Dabei verlangt die direkte und vielfach mit individuellen Sonderfällen versehene Interessenvertretung in erheblichen Maße Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und damit zusammenhängender Rechtsbereiche. Der Schwerpunkt bei diesem Seminar liegt in der Behandlung personeller Angelegenheiten, über die der Betriebsrat mitbestimmt: bei Personalplanung und Stellenausschreibung, bei personellen Einzelmaßnahmen und Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen. Das Seminar zeigt anhand praktischer Fallbeispiele das Spektrum der Beteiligungsrechte.
Schwerpunkte
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten nach dem BetrVG
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Stellenausschreibung (§§ 92-93 BetrVG)
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung und Kündigungen) (§§ 99-105 BetrVG)
Dieses Seminar und die Seminare BR 3 und BR 4 richten sich an alle, die bereits an dem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben.
Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder das Recht zur Teilnahme. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten.
- Startdatum
- Montag, 24. Mai 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Freitag, 28. Mai 2027 um 17:00:00
- Referent*in
- Wolfgang Fritsche / Volker Buddenberg
- Materialien
- Die Gesetzestexte und Basiskommentare aus dem BR1 Seminar sind mitzubringen
- Anmeldeschluss
- 23. April 2027
- Veranstaltungsort
Gewerkschaftshaus Osnabrück - Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
3. OG
49074 Osnabrück- Geschäftsstelle
- Osnabrück
- Unterrichtsstunden
- 42
- Seminarnummer
- 270821002
Seminargebühr inkl. TP