Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten – auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen zu Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. 

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrät*in definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte: 

  • Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
  • Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§87 BetrVG)
  • Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)


Dieses Seminar richtet sich an alle, die bereits an einem Grundlagenseminar BR 1 teilgenommen haben. 

Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder das Recht zur Teilnahme. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten.

Arbeitszeit, Entgelt und technische Überwachung mitgestalten – BR3 Grundlagenseminar
Startdatum
Montag, 13. September 2027 um 09:00:00
Enddatum
Freitag, 17. September 2027 um 17:00:00
Referent*in
Wolfgang Fritsche / Volker Buddenberg
Materialien
Vorhandene Gesetzestexte (BetriebVG) und Kommentare sind mitzubringen
Anmeldeschluss
13. August 2027
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus Osnabrück - Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
3. OG
49074 Osnabrück

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
42
Seminarnummer
270821003

Seminargebühr inkl. TP

1.525,00 €

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