Auftragsrückgänge, Umstrukturierungen und Ausgliederungen gefährden Arbeitsplätze und soziale Besitzstände. Deshalb sollten sich Betriebsräte gut mit ihren Rechten im Falle von Betriebsänderungen auskennen. Drohender Personalabbau muss frühzeitig erkannt, verhindert bzw. mittels Interessenausgleich und Sozialplan eingeschränkt oder sozialverträglich gestaltet werden. Das Seminar bietet einen Überblick der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. 

Schwerpunkte

  • Wann liegt eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung i. S von § 111 BetrVG vor?
  • Pflichten des Arbeitgebers bei Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan: Bedeutung, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Beschäftigungssicherung gemäß § 92 a BetrVG - ein hilfreiches Instrument?
  • Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)
  • Die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Belegschaftsinteressen
    - Entlassungen und/oder Kurzarbeit
    -Sozialauswahl,  Punktesystem, Namensliste
  • Aktuelle Rechtsprechung und Tipps für die betriebsrätliche Praxis
     
Crashkurs Betriebsänderungen

Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG

Startdatum
Dienstag, 16. Februar 2027 um 09:00:00
Enddatum
Dienstag, 16. Februar 2027 um 17:00:00
Referent:
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Central-Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
8
Seminarnummer
270321009

Crashkurs Betriebsänderungen

299,00 €

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