Das Mitbestimmungsrecht aus § 99 BetrVG gehört für viele Betriebsräte zum Tagesgeschäft. Dies ist nicht verwunderlich, denn es erfasst jede Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Keine dieser Maßnahmen darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats vornehmen. Um seine Mitbestimmung ordnungsgemäß und im Interesse der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ausüben zu können, muss der Betriebsrat nicht nur zahlreiche Formalia einhalten. Vielmehr muss er auch die inhaltlichen Anforderungen an eine ggf. vorzunehmende Zustimmungsverweigerung und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts kennen. 

Rechtsgrundlagen: § 99 BetrVG, § 100 BetrVG, § 101 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG

Einführung in die Mitbestimmung bei Personelle Einzelmaßnahmen gem. § 99 Abs. 1 BetrVG
Startdatum
Donnerstag, 18. Juni 2026
Enddatum
Donnerstag, 18. Juni 2026
Dozent
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg

Geschäftsstelle
Wolfsburg
Unterrichtsstunden
8
Code
261021016

Seminargebühr

inkl. Verpflegung

185,00 €

Kurs wurde zum Warenkorb hinzugefügt!