Fördern und Fordern der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Betrieb
„Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“ – Das in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt den Betriebsparteien zum einen vor, wie sie in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten miteinander umzugehen haben. Gleichzeitig stellen sich insbesondere für die Betriebsratsseite Fragen auf, was hierunter konkret zu verstehen ist. In diesem Tagesseminar werden die Teilnehmenden in die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit eingeführt und die Ausgestaltung der Betriebsratsarbeit unter Ausrichtung dieses Gebots verdeutlicht. Unter anderem behandeln wir:
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Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, § 2 Abs. 1 BetrVG
- Pflichten der Arbeitgeberseite
- Pflichten der Betriebsratsseite
- Konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit
Rechtsgrundlagen u.a.: § 2 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1, 2 BetrVG, § 74 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
- Startdatum
- Donnerstag, 21. Mai 2026
- Enddatum
- Donnerstag, 21. Mai 2026
- Dozent
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg- Geschäftsstelle
- Wolfsburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 261021015
Seminargebühr
inkl. Verpflegung