Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten - auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zu Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.
Schwerpunkte
• Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
• Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
• Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)
- Startdatum
- Mittwoch, 23. September 2026
- Enddatum
- Freitag, 25. September 2026
- Dozent*in
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover- Geschäftsstelle
- Hannover
- Unterrichtsstunden
- 24
- Code
- 260321019
Standard-Gebühr