Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten - auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zu Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte

• Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
• Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
• Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)

Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten
Startdatum
Mittwoch, 23. September 2026
Enddatum
Freitag, 25. September 2026
Dozent*in
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Hotel Kaiserhof
Ernst-August-Platz 4
30159 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
24
Code
260321019

Standard-Gebühr

837,00 €

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