Grundlagenseminar BR 3 : Soziale Angelegenheiten
Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten – auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen.
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.
Schwerpunkte:
Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)
- Startdatum
- Montag, 2. November 2026
- Enddatum
- Mittwoch, 4. November 2026
- Dozent*in
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Arbeit und Leben GSt Wob3
Heinrich-Nordhoff-Str. 99
38440 Wolfsburg- Geschäftsstelle
- Wolfsburg
- Unterrichtsstunden
- 24
- Code
- 261021008