Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten – auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte:
Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)

Grundlagenseminar BR 3 : Soziale Angelegenheiten
Derzeit nicht verfügbar
Startdatum
Montag, 2. November 2026
Enddatum
Mittwoch, 4. November 2026
Dozent*in
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Arbeit und Leben GSt Wob3
Heinrich-Nordhoff-Str. 99
38440 Wolfsburg

Geschäftsstelle
Wolfsburg
Unterrichtsstunden
24
Code
261021008