Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bietet dem Betriebsrat so umfassende Einflussmöglichkeiten wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier existieren die unterschiedlichsten Wege, Arbeitsbedingungen aktiv zu gestalten – auch über die Aufgabenwahrnehmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus. So kann der Betriebsrat in wichtigen Fragen etwa zur Entlohnungsgrundsätzen, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung oder der Nutzung von technischen Einrichtungen (Telefon, Internet, Überwachungssysteme, etc.) gezielt Betriebsvereinbarungen anstoßen.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung umfassender theoretischer und praktischer Kenntnisse über das, was man als Betriebsrat definitiv mitzubestimmen hat.

Schwerpunkte:
Überblick über die Bereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach dem BetrVG
Systematisches Vorgehen des Betriebsrates im Mitbestimmungsverfahren (§ 87 BetrVG)
die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)

Grundlagenseminar BR 3: Soziale Angelegenheiten
Startdatum
Mittwoch, 24. Februar 2027 um 09:00:00
Enddatum
Freitag, 26. Februar 2027 um 15:00:00
Dozent*in
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Arbeit und Leben Niedersachsen gGmbH
Heinrich-Nordhoff-Str. 99
(1. OG)
38440 Wolfsburg

Geschäftsstelle
Wolfsburg
Seminarnummer
271021003

Seminargebühr

739,00 €

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