Die Arbeit des Betriebsrats ist regelmäßig verbunden mit dem Umgang personenbezogener Daten der Beschäftigten. Hierbei hat der Betriebsrat nicht nur eine besondere Vertraulichkeit an den Tag zu legen. Vielmehr bestehen verschiedene Vorschriften, aus denen sich die Umgangsweise verpflichtend ergibt. Zuletzt wurde im Betriebsverfassungsgesetz zudem klargestellt, bei wem die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Datenverarbeitung im Betrieb liegt.
Ferner wurden mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Rechtsgrundlagen geschaffen, die den Betriebsräten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Betrieben erweiterte Rechte einräumen.

Den Teilnehmenden sollen in diesem Tagesseminar die wesentlichen Grundlagen für den Datenschutz im Betrieb und die Handlungsmöglichkeiten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz nähergebracht werden.

§ 79a BetrVG, § 80 Abs. 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 95 Abs, 2a BetrVG,

Schwerpunkte

• Was müssen Betriebsräte hinsichtlich der DSGVO und dem BDSG beachten?
• Wer ist verantwortlich und braucht es einen Sonderbeauftragten für Datenschutz?
• Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
• Rechtssichere Datenweitergabe im Gremium
• Regelungen bei Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Datenschutz im Betrieb und Einsatz von künstlicher Intelligenz
Startdatum
Dienstag, 25. August 2026
Enddatum
Dienstag, 25. August 2026
Dozent*in
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Courtyard by Marriott Hannover Maschsee
Arthur-Menge-Ufer 3
30169 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
8
Code
260321015

Standard-Gebühr

320,50 €

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