Unterrichtspflicht des Arbeitgebers gem. § 80 Abs. 2 BetrVG und Beauftragung von Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 80 Abs. 2 BetrVG und Beauftragung von Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG
Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber ist für diesen unerlässlich. Aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben sich daher an zahlreichen Stellen entsprechende Pflichten des Arbeitgebers. Der allgemeine Unterrichtungsanspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG gehört hierbei aufgrund seiner Reichweite zu den gängigsten Vorschriften. Gleichzeitig helfen die besten Informationen dem Betriebsrat nicht weiter, wenn deren Auswertung besondere Kenntnisse erfordert. In diesen Fällen werden Sachverständige benötigt. § 80 Abs. 3 BetrVG regelt deren Beauftragung. Beide Themen werden in diesem Tagesseminar behandelt.- Auskunftspflichten des Arbeitgebers
- Auskunftsrechte des Betriebsrats
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats
- Einsatz von Sachverständigen
Rechtsgrundlagen u.a.: § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 3 BetrVG
- Startdatum
- Donnerstag, 16. April 2026
- Enddatum
- Donnerstag, 16. April 2026
- Dozent*in
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Arbeit und Leben GSt Wob3
Heinrich-Nordhoff-Str. 99
38440 Wolfsburg- Geschäftsstelle
- Wolfsburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 261021009