Nach §70 BetrVG hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Aufgabe, über die Einhaltung von Tarifverträgen zu wachen. In diesem Seminar wird grundlegend über das Thema Tarifverträge gesprochen, da auch JAVen aus Betrieben, in denen kein Tarifvertrag gilt, auf einige Dinge Rücksicht nehmen müssen. Ziel des Seminars ist es, den JAVen zu vermitteln, wo Tarifverträge ihre Arbeit als Jugendvertretungen beeinflussen und vor allem unterstützen. 

Schwerpunkte

  • Tariffähigkeit: Wer darf wann Tarifverträge abschließen? (§2 TVG)
  • Tarifgebundenheit: Wann hat der Tarifvertrag rechtliche Geltung? (§3 TVG)
  • Nachbindung und Nachwirkung: Wann erlischt der Anspruch auf einen Tarifvertrag? (§§ 3 und 4 TVG)
  • Tarifvorrang: Welche Arbeitsbedingungen dürfen nicht durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden? (§ 77 III BetrVG)
  • Sittenwidrigkeit: Wie wirken sich Tarifverträge auf die individuellen Arbeitsbedingungen aus? (§ 138 BGB) 
JAV Infotagung V: Stark in Tarif
Startdatum
Mittwoch, 3. Juni 2026 um 09:00:00
Enddatum
Mittwoch, 3. Juni 2026 um 17:00:00
Referent*in
Fiona Grofer, IG Metall Osnabrück
Anmeldeschluss
30. April 2026
Veranstaltungsort

Best Western Hotel Hohenzollern
Theodor-Heuss-Platz 5
49074 Osnabrück

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
9
Code
260821029

TN-Gebühr inkl. TP

195,00 €

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