Der allgemeine technische Fortschritt wirkt sich auch auf die tägliche Arbeit im Betrieb aus. Immer weiter zunehmender Einsatz verschiedener Technologien erleichtern auf der einen Seite die Arbeit und steigern die Effizienz. Auf der anderen Seite sind solche Systeme mindestens geeignet, das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beeinträchtigen und eine unverhältnismäßige Überwachung zu ermöglichen.

Zuletzt kommt es auch zu einem breiteren Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Betrieben. Die Automatisierung der Prozesse ist mit weiteren Gefahren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Rechte verbunden und begründet umfangreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Den teilnehmenden Betriebsratsmitgliedern werden in diesem Tagesseminar die Rahmenbedingungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von technischen Einrichtungen und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz vermittelt.

Inhalte sind u.a.:

- Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von technischen 
  Einrichtungen im Betrieb
- Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von künstlicher Intelligenz
- Hinzuziehung vom Sachverständigen

Rechtsgrundlagen u.a.: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 80 Abs. 3 BetrVG, 23 Abs. 3 BetrVG – jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung

KI im Betrieb
Startdatum
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Enddatum
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Dozent
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg

Geschäftsstelle
Wolfsburg
Unterrichtsstunden
8
Code
261021021

Seminargebühr

inkl. Verpflegung

185,00 €

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