In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann Kurzarbeit ein wichtiges Instrument sein, um Arbeitsplätze zu sichern – gleichzeitig bedeutet sie erhebliche Einschnitte für die Beschäftigten. Damit verbunden sind zahlreiche rechtliche Fragen und komplexe Verfahren, die den Betriebsrat unmittelbar betreffen. Für Betriebsräte ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Mitbestimmungsrechte sowie die Auswirkungen auf Entgelt, Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung genau zu kennen. Im Zentrum dieses Seminars steht die Vermittlung fundierter Kenntnisse zur Mitbestimmung bei Kurzarbeit. Der Umgang mit der Agentur für Arbeit, sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie der Schutz besonders betroffener Beschäftigtengruppen werden praxisnah behandelt.

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen der Kurzarbeit (SGB III, BetrVG)
  • Voraussetzungen und Verfahren zur Einführung von Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
  • Inhalt und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
  • Beteiligung der Agentur für Arbeit – Anzeige und Antragstellung
  • Auswirkungen auf Entgelt, Urlaub, Sozialversicherung und Arbeitszeit
  • Kurzarbeit in besonderen Situationen (z. B. bei befristeten Verträgen, Minijobs)

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verlängerung oder Beendigung

Betriebsratsarbeit in der Kurzarbeit - Mitwirkung, Mitbestimmung, Maßnahmen
Startdatum
Donnerstag, 19. November 2026 um 09:00:00
Enddatum
Donnerstag, 19. November 2026 um 17:00:00
Referent*in
Fabian Schaper, Gewerkschaftssekretär IG Metall
Anmeldeschluss
30. Oktober 2026
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus Osnabrück, Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
9
Code
260821026

TN-Gebühr inkl TP

305,00 €

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