Wie weit reichen die Vertretungsbefugnisse? Dürfen Entscheidungen allein getroffen werden? Wie wird eine Betriebsratssitzung so geleitet, dass am Ende ein wirksamer Beschluss steht? Fragen wie diese begleiten den Vorsitz und die Stellvertretung im Betriebsrat vom ersten Tag an, und die Antworten darauf entscheiden mit darüber, ob das Gremium handlungsfähig ist.

 

Das Amt der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen verlangt zweierlei. Zum einen gesetzliche Kenntnisse, denn der Vorsitz vertritt den Betriebsrat nach außen und ist dabei an die Beschlüsse des Gremiums gebunden. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert unwirksame Erklärungen und im Einzelfall die persönliche Haftung. Zum anderen kommunikative Kompetenz, denn zum Amt gehören Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ebenso wie Arbeitsorganisation, Teamentwicklung und die Motivation der Gremienmitglieder.

Das Seminar behandelt beide Seiten ausführlich und unterlegt sie mit Praxisbeispielen. Neben der Rechtsstellung und den besonderen Befugnissen des Vorsitzes und seiner Stellvertretung stehen die Themen der Geschäftsführung des Betriebsrats im Mittelpunkt.

Schwerpunkte:

  • Rechtsstellung und Amtsführung
  • Befugnisse und Verantwortung
  • Sitzungen und Versammlungen leiten
  • Zusammenarbeit und Kommunikation

Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder das Recht zur Teilnahme. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten

Den Betriebsrat führen: Aufgaben, Befugnisse und Grenzen des Vorsitzes und der Stellvertretung
Startdatum
Mittwoch, 1. September 2027 um 10:00:00
Enddatum
Freitag, 3. September 2027 um 17:00:00
Referent*in
Volker Buddenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss
30. Juni 2027
Veranstaltungsort

Country Hotel Timmendorfer Strand
Strandallee 136
23669 Timmendorfer Strand

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
27
Seminarnummer
270822002

Seminargebühr inkl TP und Übernachtung

2 Übernachtungen vom 01.-03.09.

1.465,00 €

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