Die Beteiligung des Personalrats an künftigen Mitbestimmungsfällen mit gleichem Regelungstatbestand kann in einer Dienstvereinbarung erfolgen. Dadurch erleichtert sich die Arbeit des Personalrats und der Dienststelle, da nicht jedes Mal neu verhandelt werden muss. Zudem wird auch einer Ungleichbehandlung vorgebeugt, sodass der Schulfriede gewahrt bleibt. Wir geben einen Überblick und geben Euch eine Schritt für Schritt Anleitung als Ergänzung zum Teilzeiterlass oder ständige Erreichbarkeit (Entgrenzung der Arbeitszeit. Dies sind nur einige Beispiele bei denen eine Dienstvereinbarung, die für alle Seiten verbindlich ist, eine Regelung bieten kann.

Schritt für Schritt zur Dienstvereinbarung nicht nur für Personalräte
Bei Interesse bitte unter oldenburg@aul-nds.de melden.
Startdatum
Donnerstag, 18. Februar 2027 um 16:00:00
Enddatum
Donnerstag, 18. Februar 2027 um 18:30:00
Geschäftsstelle
Oldenburg
Unterrichtsstunden
3
Seminarnummer
270725001

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