In dieser Klausur geht es neben rechtlichen Grundlagen um die praktische Arbeit der SBV. 

Grundlage dafür ist zum einen der Rückblick auf die bisherige Arbeit und damit verbunden der Blick in die Zukunft zur Planung weiterer Themen. Insbesondere wird das Rederecht der SBV in Betriebsversammlungen nach § 178 Abs. 8 SGB IX behandelt, sowie die gesetzlichen Voraussetzungen bei Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX und die Rolle der SBV darin. Wie Fördermittel durch aktives Arbeiten an Anträgen genutzt werden können und welche Möglichkeiten sich aus Leistungskatalogen entsprechender Institutionen ergeben ist ebenfalls Bestandteil der Klausur. Praxisnah, strukturiert und mit Raum für Austausch.

Seminarpunkte:

  • Begrüßung und Einführung in die Klausur
  • Rückblick/Ausblick Themen- und Terminfindung 2026/2027
  • Rederecht der SBV in Betriebsversammlungen §178 Abs. 8 SGB IX
  • Gesetzliche Voraussetzungen bei Präventionsverfahren § 167 Abs. 1 SGB IX
  • Aktives Arbeiten an den Anträgen für Fördermittel und
  • Leistungskatalog der entsprechenden Institutionen
  • RV-Fit-was ist das?
  • Sonstiges/Termine
Schulungsklausur für Schwerbehindertenvertreter*innen mit Übernachtung
Startdatum
Montag, 16. November 2026 um 09:00:00
Enddatum
Mittwoch, 18. November 2026 um 16:00:00
Referentin
Karin Reinhardt · ehrenamtliche Referentin
Veranstaltungsort

Mariaspring – Ländliche Heimvolkshochschule e. V.
Rauschenwasser 78
37120 Bovenden

Geschäftsstelle
Göttingen
Unterrichtsstunden
24
Seminarnummer
260522001

Seminargebühr EZ

825,00 €

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