Stellung und Aufgaben des Wahlvorstandes – Normales Wahlverfahren
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind eine Reihe von Formvorschriften und die aktuelle Rechtsprechung zu beachten, um Fehler zu vermeiden, die zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. In unserem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die erforderlich sind, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.
Das normale Wahlverfahren gilt ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen (in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren) und ist zwingend in Betrieben ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen vorgesehen.


Schwerpunkte:

Bestimmung des zeitlichen Ablaufs für die Betriebsratswahlen

Erstellung der Wählerliste und Prüfung der aktiven und passiven Wahlberechtigung

Erstellung des Wahlausschreibens

Überprüfung der Wahlvorschläge

Modalitäten des Wahlverfahrens

Anforderungen an die Durchführung der Briefwahl

Berechnung der Betriebsratssitze und Ermittlung der Gewählten

Sonstige Aufgaben des Wahlvorstandes

Stellung und Aufgaben des Wahlvorstandes - Normales Wahlverfahren
Startdatum
Mittwoch, 11. Februar 2026 um 09:00:00
Enddatum
Mittwoch, 11. Februar 2026 um 17:00:00
Referent*in
Volker Budenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Veranstaltungsort

Inhouse - DGzRS Zentrale
Werderstraße 2
28199 Bremen

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
9
Code
260821033

Gremienpauschale

1.850,00 €

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TN-Gebühr

Kostenlos

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