stellvertretende Leitung
Finanzen
Die Arbeit und Leben Niedersachsen gGmbH sucht zur Verstärkung des Teams in unserer Abteilung Finanzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung Finanzen (m/w/d).
Aufgaben
Als stellvertretende Leitung Finanzen übernehmen Sie eine zentrale Rolle in unserem Team der Abteilung Finanzen und arbeiten eng mit der Abteilungsleitung zusammen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Organisation der laufenden Buchhaltung und der fachlichen Unterstützung unseres Teams in der Sachbearbeitung.
- Sie sind fachliche Ansprechperson für das Buchhaltungsteam und beantworten Fragen zu Geschäftsvorfällen.
- Sie beurteilen komplexe Sachverhalte nach HGB, Steuerrecht und den Besonderheiten der Gemeinnützigkeit.
- Sie übernehmen übergeordnete Abstimmaufgaben im Bereich der Kontenabstimmung.
- Sie strukturieren und optimieren unsere Buchhaltungsprozesse (z.B. Mahnwesen, Auswertungen für das Berichtswesen).
- In enger Abstimmung mit den Geschäftsstellen- und Fachbereichsleitungen bereiten Sie Auswertungen für Mittelabrufe und Verwendungsnachweise vor.
- Sie arbeiten eng mit dem Controlling zusammen und unterstützen bei der Weiterentwicklung unserer Abteilung Finanzen
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Qualifikation als Bilanzbuchhalter:in oder Steuerfachwirt:in
- Einschlägige Berufserfahrung mit fundierten Kenntnissen in HGB und Steuerrecht, idealerweise Erfahrungen mit Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit
- Sicherer Umgang mit DATEV
- Freude an der Zusammenarbeit im Team und der kollegialen Unterstützung von Kolleg:innen
- Transparente, respektvolle, strukturierte und gewissenhafte Arbeitsweise
- Innovationsfähigkeit und -bereitschaft, Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit
- Identifikation den Zielen und Werten von Arbeit und Leben Niedersachsen und den Trägerorganisationen
Dienstort
Hannover, Braunschweig, Göttingen oder Oldenburg, mobiles Arbeiten ist möglich.
Arbeitszeit und Eingruppierung
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit (38,5 Std./Woche) zu besetzen. Ein Tarifurlaub von 30 Tagen im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) wird gewährt. Die Eingruppierung und Vergütung erfolgt nach den Maßgaben des Haustarifvertrages von Arbeit und Leben Niedersachsen.