Gute Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allein reichen für die Arbeit im Betriebsratsgremium nicht aus. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind Grundbedingungen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Denn nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer:innen geltenden Vorschriften eingehalten werden. 

In diesem Seminar werden neben den Grundbegriffen die vielschichtigen Facetten des Arbeitsrechtssystems vermittelt. 

Im Fokus steht insbesondere die Stellung des Betriebsverfassungsrechts innerhalb des Arbeitsrechts. Das Seminar vermittelt, worauf Betriebsrät:innen z.B. bei Einstellungen und Versetzungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses achten müssen, um die Beschäftigten hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent zu unterstützen. Gemeinsam werden die Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens erarbeitet und praxisnah durch den Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet.

 

Schwerpunkte: 

  • Grundbegriffe des Arbeitsrechts, Aufbau des Arbeitsrechtssystems
  • Bedeutung des Arbeitsrechts für die Regelung der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber; Stellung des Betriebsverfassungsrechts im Arbeitsrecht; 
  • Grundlagen des Arbeitsverhältnisses: Arbeitsverträge, Kündigung und Kündigungsschutz 
  • Hilfen zum Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
  • Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens

 

Arbeitsrecht in der Praxis – AR 1: Vom Arbeitsvertrag bis zum Gerichtssaal
Startdatum
Montag, 4. Oktober 2027 um 09:00:00
Enddatum
Freitag, 8. Oktober 2027 um 17:00:00
Referent*in
Volker Buddenberg /Wolfgang Fritsche
Anmeldeschluss
03. September 2027
Veranstaltungsort

Gewerkschaftshaus Osnabrück - Hans-Böckler-Raum
August-Bebel-Platz 1
3. OG
49074 Osnabrück

Geschäftsstelle
Osnabrück
Unterrichtsstunden
42
Seminarnummer
270821005

Seminargebühr inkl. TP:

1.525,00 €

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