Seminarinhalte

Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz:

Mit der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu mehr Entgeltgerechtigkeit getan. Die Richtlinie ist seit 6. Juni 2023 in Kraft und muss in Deutschland spätestens bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) entsprechend novelliert werden soll. Für Betriebsräte bedeutet dies: Neue Rechte, neue Pflichten – und vor allem neue Mitbestimmungschancen bei Entgeltstrukturen, Berichten und Entgeltgleichheitsanalysen. 

Ziel des Seminars:
Das Seminar unterstützt Betriebsräte auf mehreren Ebenen dabei, die neuen Transparenz‑ und Berichtspflichten sicher und wirksam umzusetzen. 

Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit

Schwerpunkte

  • Was regelt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Was sind die neuen Bestimmungen im Rahmen der Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes konkret umgesetzt
  • Neue Transparenzpflichten der Arbeitgeber
  • Individuelle Auskunftsansprüche
  • Rechte der Beschäftigten und Beweislastumkehr 
  • Berichtspflichten ab 2026
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates 
  • Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates 
Entgelttransparenz – Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz“ Q510262341

Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG

Startdatum
Dienstag, 2. März 2027 um 08:30:00
Enddatum
Dienstag, 2. März 2027 um 16:30:00
Referentin
Elke Schulte-Meine, IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Bertina Murkovic, ehemals VW Nutzfahrzeuge
Anmeldeschluß
20.03.2027
Veranstaltungsort

IG Metall Hannover
Postkamp 12
Raum E.04
30159 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
8
Seminarnummer
270321014

Entgelttransparenz – Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

195,00 €

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