Sperrwirkung Betriebsvereinbarung
Seminarinhalte:
Aufgrund der Regelungssperre in § 77 Abs. 3 BetrVG dürfen Betriebsvereinbarungen keine Regelun-gen zu Arbeitsentgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen treffen, die bereits durch einen Tarifver-trag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden.
Diese in der Praxis wichtige Vorschrift soll im Seminar anhand zahlreicher Beispiele mit Leben gefüllt werden.
Die Seminarteilnahme erfolgt auf Grundlage des § 37 Abs. 6 BetrVG und gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX, so dass der Arbeitgeber alle mit dem Seminarbesuch verbundenen Kosten zu tragen hat, das heißt:
• Fortzahlung von Lohn und Gehalt
• Übernahme der anfallenden Kosten
• Erstattung der Seminargebühr
Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG
- Startdatum
- Dienstag, 16. März 2027 um 08:30:00
- Enddatum
- Dienstag, 16. März 2027 um 16:00:00
- Dozent
- Lukas Kemenz
- Anmeldeschluss
- 08.03.2027
- Veranstaltungsort
IG Metall Hannover E.04
Postkamp 4
30159 Hannover- Geschäftsstelle
- Hannover
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 270321016
Sperrwirkung Betriebsvereinbarung