Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen
Die Überwachung der Durchführung der Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Gleichzeitig sind Verstöße gegen arbeitszeitliche Schutzbestimmungen an der Tagesordnung. Das BetrVG gibt den Betriebsräten umfangreiche Handlungsmöglichkeiten an die Hand, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Häufig herrscht jedoch in den Gremien Unkenntnis über die Rechtslage. Die Arbeitszeitbestimmungen sind über viele Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge verstreut. Das Seminar verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtlage geben und zeigt konkrete Möglichkeiten auf, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiv einzusetzen.
Schwerpunkte
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Grundlagen des Arbeitszeitrechts
Höchstarbeitszeit
Ruhezeit und Pausen
Nachtarbeit - Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Arbeitszeitfragen
Rechtsgrundlagen u.a.: § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 89 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 10 BetrVG
Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG
- Startdatum
- Dienstag, 8. Juni 2027 um 09:00:00
- Enddatum
- Dienstag, 8. Juni 2027 um 17:00:00
- Referent:
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Mercure Hotel am Entenfang
Eichsfelder Straße 4
30419 Hannover- Geschäftsstelle
- Hannover
- Unterrichtsstunden
- 8
- Seminarnummer
- 270321007
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen