Die Überwachung der Durchführung der Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Gleichzeitig sind Verstöße gegen arbeitszeitliche Schutzbestimmungen an der Tagesordnung. Das BetrVG gibt den Betriebsräten umfangreiche Handlungsmöglichkeiten an die Hand, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Häufig herrscht jedoch in den Gremien Unkenntnis über die Rechtslage. Die Arbeitszeitbestimmungen sind über viele Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge verstreut. Das Seminar verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtlage geben und zeigt konkrete Möglichkeiten auf, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiv einzusetzen.

Schwerpunkte

  • Grundlagen des Arbeitszeitrechts
    Höchstarbeitszeit
    Ruhezeit und Pausen
    Nachtarbeit
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Arbeitszeitfragen

Rechtsgrundlagen u.a.: § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 89 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 10 BetrVG

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen

Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG

Startdatum
Dienstag, 8. Juni 2027 um 09:00:00
Enddatum
Dienstag, 8. Juni 2027 um 17:00:00
Referent:
Ufuk Deniz Ciynakli
Veranstaltungsort

Mercure Hotel am Entenfang
Eichsfelder Straße 4
30419 Hannover

Geschäftsstelle
Hannover
Unterrichtsstunden
8
Seminarnummer
270321007

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen

317,00 €

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