Die Betriebsversammlung
Zu einer guten und effektiven Betriebsratsarbeit gehört auch eine gut durchdachte und erfolgreich umgesetzte Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums. Ein für die Arbeitnehmer sichtbarer Betriebsrat erhält Vertrauen und Rückenwind. Beides wird für die oft herausfordernde Betriebsratsarbeit benötigt. Der Gesetzgeber hat in Teilen die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats sogar zur Pflicht gemacht, indem er die Betriebsversammlung zur quartalsweise durchzuführenden Pflichtveranstaltung normiert hat. Diese ordnungsgemäß durchzuführen und inhaltlich so auszugestalten, dass möglichst viele Arbeitnehmer daran teilnehmen, setzt Organisationsgeschick und ein Gespür für wichtige Themen voraus. Neben der Betriebsversammlung hat der Betriebsrat aber auch weitere betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten, um im konstanten Austausch mit den Arbeitnehmern im Betrieb zu bleiben. Hierzu zählen z.B. die Einrichtung einer Sprechstunde, Betriebsbegehungen oder ein eigener Newsletter. In diesem Seminar werden die Teilnehmenden zum einen in ihre rechtlichen Pflichten im Zuge durchzuführender Betriebsversammlungen sowie auf die weiteren betriebsverfassungsrechtlich eröffneten Möglichkeiten der Kommunikation mit den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern vertraut gemacht. Unter anderem behandeln wir:
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Betriebsversammlung
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
- Organisation und Kosten
- Einrichtung einer Sprechstunde
- Weitere Formen der Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlagen u.a.: §§ 42 ff. BetrVG, § 39 BetrVG, § 40 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG - jeweils nach der aktuellen Rechtsprechung
- Startdatum
- Donnerstag, 10. September 2026
- Enddatum
- Donnerstag, 10. September 2026
- Dozent
- Ufuk Deniz Ciynakli
- Veranstaltungsort
Gewerkschaftshaus IGM Wolfsburg
Siegfried-Ehlers-Straße 2
38440 Wolfsburg- Geschäftsstelle
- Wolfsburg
- Unterrichtsstunden
- 8
- Code
- 261021018
Seminargebühr
inkl. Verpflegung